Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Smart-Shuttle: Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  • Smart-Shuttle: Allgemeine Geschäftsbedingungen

    gültig ab 1. März 2024

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den On-Demand-Verkehr über die Smart-Shuttle-App im Verkehrsverbund Region Trier

    1.    Allgemeiner Geltungsbereich

    (1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Smartphone-basierten Smart-Shuttle-App (nachfolgend App) der SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH (nachfolgend SWT). Die App vermittelt sowohl die Buchung als auch die Abrechnung und Bezahlung von Smart-Shuttles als SWT On-Demand-Services.
    (2)    Das Smart-Shuttle erfüllt innerhalb des Öffentlichen Personen Nahverkehres (ÖPNV) eine ergänzende Aufgabe und wird exklusiv in bestimmten Räumen und zu bestimmten Betriebszeiten angeboten.
    (3)    Es gelten die jeweils gültigen allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT), einsehbar hier
    (4)    Die Nutzung des Smart-Shuttles durch den Kunden erfolgt über die App. Das Smart-Shuttle wird ausschließlich durch Buchung von Fahrgästen über ein Smartphone aktiviert (Nutzungsvoraussetzung). Spontanbuchungen innerhalb der Bedienzeiten, sowie Vorausbuchungen sind dabei möglich. Liegen mehrere Buchungen vor, ermittelt ein Algorithmus die beste Lösung, um Fahrtwünsche sinnvoll zu kombinieren und alle Fahrgäste bequem zu ihrem Ziel zu bringen.  Das Smartphone wird systembedingt auch zur Kommunikation benötigt.
    (5)    Vertragspartner sind die SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH (SWT) unter Einschaltung des in den nachstehenden Regelungen benannten Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH.
    (6)    Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinn dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über den Onlineshop oder die App einen Kaufvertrag mit den Vertriebspartnern abschließen, und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
    (7)    Zur Abwicklung des Smart-Shuttle-Services über die App bedienen sich die SWT verschiedener (IT-)Dienstleister, insbesondere der ioki GmbH, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main, welche die App betreibt, sowie in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, unterschiedlicher Finanzdienstleister bzw. Telekommunikationsanbieter. Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten können unter Ziffer 7 dieser AGB und hinsichtlich der Verbreitung der personenbezogenen Daten durch die Dienstleister in der Datenschutzerklärung entnommen werden. Diese ist hier einzusehen.
    (8)    Die Rechnungen für die durch die App vermittelten On-Demand-Verkehrsleistungen werden durch LOGPAY gestellt und den Kunden per Mail zur Verfügung gestellt. Der Zahlungsdienstleister LOGPAY bedient sich dabei der für Rechnungen und Bezahlungen erforderlichen Daten über die App. Die App stellt LOGPAY die erforderlichen Daten zur Verfügung.
    (9)    Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
    (10)    Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.


    2.    Anmeldung/Registrierung
    (1)    Für den Zugang zur Vermittlung von On-Demand-Services über die App muss sich der Kunde registrieren. Die Registrierung erfolgt mobil über die App.
    (2)    Bei der Registrierung für die Vermittlung von On-Demand-Services über die App, hat der Kunde nachfolgende Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen:
    -    Anrede, Name und vollständige Adresse
    -    E-Mail-Adresse
    -    Mobilfunknummer
    -    gewünschte Zahlart
    -    Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
    -    Bei Auswahl von Kreditkartenzahlverfahren, Kreditkartendaten
    -    Bei Auswahl von PayPal, die erforderlichen Zugangsdaten
    (3)    Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
    (4)    Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind berechtigt, sich für die Inanspruchnahme der On-Demand-Verkehrsleistungen zu registrieren und die App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
    (5)    Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung der App besteht nicht.
    (6)    Im Rahmen der Eröffnung eines Kundenkontos für die App hat der Kunde die vorliegenden AGB und die Datenschutzerklärung zu bestätigen. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses erhält der Kunde eine E-Mail mit der Aufforderung, die Registrierung nochmals zu bestätigen. Mit Auswählen des Bestätigungslinks kommt der Nutzungsvertrag bzgl. des Onlineshops bzw. der App zwischen den Vertriebspartnern und den Kunden zustande. Die Nutzung der App erfolgt für den Kunden kostenfrei.
    Der Nutzungsvertrag für die App kann vom Kunden entsprechend der Regelung § 312 g Abs. 1 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden.
    (7)    Es liegt weiter in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der Zugang zur App und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Kunden erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist die SWT unverzüglich zu informieren. Selbiges gilt für die unberechtigte Nutzung der App. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die mittels der Zugangsdaten bzw. eines unberechtigten Zugangs ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.


    3.    Gebrauchsüberlassung der Smart-Shuttle-App
    (1)    Die Smart Shuttle-App kann im jeweiligen Umfang der Vorhaltung über die gängigen Download-Plattformen (z.B. Google Play Store, Apple App-Store) kostenlos heruntergeladen und genutzt werden. Die SWT schuldet die unentgeltliche Nutzung nur im Rahmen der jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit. Es wird eine Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel erbracht. Ausfallzeiten von regelmäßiger oder sporadischer Wartung sind hierin eingeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen sind. Mit der Bestätigung zum Download der Smart-Shuttle-App schließt der Kunde einen Gebrauchsüberlassungsvertrag mit der SWT ab.
    (2)    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Anmeldung per SMS erhaltenen Zugangsdaten für die App vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Sollten die Zugangsdaten Dritten bekannt werden, hat der Kunde die SWT hierüber unverzüglich u unterrichten.
    (3)    Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der App. Die SWT ist berechtigt, den Betrieb ihrer App jederzeit einzustellen.


    4.    Buchung von Fahrten
    (1)    Für die Buchung der kostenpflichtigen On-Demand-Verkehrsleistungen sind durch den Kunden folgende weitere Daten zur Fahrt in die hierfür vorgesehene Maske der On-Demand-Apps einzugeben:
    - Datum
    - Abfahrts- oder Ankunftszeit
    - Startort (sofern der Kunde die automatische Standorterkennung aktiviert hat, erkennt die App diesen selbstständig)
    - Zielort
    - Ggf. vorhandene Fahrkarte (Ja/Nein)
    (Der Kauf von Fahrkarten ist nicht im Fahrzeug möglich)
    - Ggf. vorhandener und aktuell gültiger Schwerbehindertenausweis (Ja/Nein)
    - Ggf. Besonderheiten wie Rollstuhl, Gepäck etc.
    - Ggf. Mitfahrer
    - Ggf. Eingabe des Coupon-Codes (App-Menüpunkt "Promocodes")
    (2)    Der Kunde hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen, soweit dieses lokal verfügbar ist. Die Verfügbarkeit/Nichtverfügbarkeit wird in der App nach Auswahl des Optionsfeldes "Rollstuhl", angezeigt. Die Buchung barrierefreier Fahrzeuge ist im Regelfall mobilitätseingeschränkten Fahrgästen vorbehalten.
    (3)    Nach Eingabe der Daten zur Fahrtbuchung in der App werden dem Kunden anschließend die buchbaren Fahrtmöglichkeiten angezeigt.
    (4)    Nach Auswahl einer Fahrt und vor der verbindlichen Abgabe der Buchung erhält der Kunde sämtliche Buchungsdaten noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt.
    (5)    Durch Anklicken der Schaltfläche "Fahrt buchen" gibt der Kunde gegenüber dem befördernden Verkehrsunternehmen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Berechtigung zur Nutzung der ausgewählten Beförderungsdienstleistung (Nutzungsberechtigung) ab.
    (6)    Nach Eingang seiner Buchung erhält der Kunde über die App unverzüglich eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die App unterstützt bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standortdiensterkennung mit einem Fußwegerouting.
    (7)    Mit Eingang der Buchungsbestätigung per E-Mail oder mit Hinterlegung der Buchungsbestätigung in der App kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
    (8)    Mit Buchungsvorgang kommt zwischen dem Kunden und dem befördernden Verkehrsunternehmen ein Beförderungsvertrag zustande.
    (9)    Der Kunde muss die Fahrt persönlich antreten, die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
    (10)    Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die Ticketshops angezeigt und bedient werden können.
    (11)    Der Nutzer muss sich im Vorfeld über die Kompatibilität seines Endgerätes informieren. Ist eine einwandfreie Darstellung des Tickets nicht möglich, besitzt das Ticket keine Gültigkeit.
    (12)    Die SWT übernehmen keine Kosten, welche dem Kunden unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung der im Ticketshop bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt für Transaktionskosten der Kreditinstitute sowie für sämtliche Kosten der Telekommunikation.
    (13)    Es gilt grundsätzlich der allgemeine ÖPNV-Tarif des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT). Alle gültigen Tickets werden im Smart-Shuttle anerkannt.
    (14)    Ist bereits ein ÖPNV-Ticket vorhanden, kann dies bei der Buchung des Smart-Shuttles berücksichtigt werden. Das Ticket muss in diesem Fall mitgeführt und dem Fahrer oder ggf. einem Kontrolleur vorgezeigt werden.
    (15)    Zusätzlich wird pro Fahrt ein Komfort-Zuschlag in Höhe von 2,50 € erhoben.
    (16)    Kommt es zu einer Stornierung seitens des Kunden, die weniger als 60 Minuten vor Fahrtbeginn erfolgt, oder die Fahrt wird trotz vorliegender Bestellung nicht angetreten, wird eine Stornogebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Diese kostenpflichtige Stornierung ist nicht erstattungsfähig.
    (17)    Kommt es zu einer Stornierung, die nicht vom Kunden verantwortet ist, beispielsweise aufgrund einer technischen Störung, wird selbstverständlich keine Gebühr erhoben.


    5.     Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen mit Wertmarke
    (1)    Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen ihrer Gültigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch beim Smart-Shuttle anerkannt. Hierdurch entfallen Grundpreis und Komfortzuschlag.
    (2)    Schwerbehindertenausweise mit Wertmarke müssen im SWT Stadtbus-Center (Trevirispassage 15A, 54290 Trier) vor der erstmaligen Nutzung vorgezeigt werden. Daraufhin wird das Kundenkonto des Inhabers des Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke für die Erstattung aktiviert.
    (3)    Die Buchung einer Fahrt erfolgt im Übrigen entsprechend Ziffer 4.


    6.    Stornierung von Fahrten
    (1)    Buchungen können durch die SWT storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Bei einer Stornierung der Buchung durch die SWT fallen für den Kunden keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.
    (2)    Für die Stornierung einer Buchung durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:
    - Bei einer Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine kostenlose Stornierung bis 60 Sekunden nach Betätigung des Buttons "Fahrt buchen" kostenfrei möglich.
    - Bei Vorausbuchungen oder Dauerbuchungen kann diese bis 60 Minuten vor Fahrtbeginn kostenfrei storniert werden. Die Stornierung kann über die App erfolgen.
    (3)    Werden die Fristen zur Stornierung überschritten, wird eine Stornogebühr in Höhe von 5,00 € erhoben
    (4)    Erscheint der Kunde nicht zu dem in der App übermittelten Zeitpunkt am Startort, wird eine Stornogebühr in Höhe von 5,00€ erhoben. Es besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder der Fahrer Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Nach dreimaligem Nichtantritt einer Fahrt innerhalb von drei Monaten kann eine Sperrung des Kunden-Accounts erfolgen.
    (5)    Wird die Fahrt vom Kunden oder seinen Mitfahrern vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung/Teilerstattung des geschuldeten Fahrpreises.


    7.    Zahlungsbedingungen
    (1)    Die Vertriebspartner bedienen sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Mobile-App) des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“).
    (2)    Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
    (3)     Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:
    •    Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
    •    Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
    •    Zahlung per PayPal
    •    Im Stadtbus-Center eingezahltes Guthaben (Bar oder mit Karte), welches in der App gutgeschrieben wird, kann verwendet werden.
    (4)    Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
    (5)    Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Inanspruchnahme des Shuttles. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Buchungen (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die App nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
    (6)    Der Kunde hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Fall von Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung, im Falle von PayPal die E-Mal der Kaufbestätigung von PayPal) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber den Vertriebspartnern vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
    a)    Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
    Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
    Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
    Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
    Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LOGPAY postalisch zurückschicken muss.
    Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
    b)    Zahlung per Kreditkarte
    Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
    Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
    •    Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    •    Kreditkartentyp (Visa, MasterCard und American Express)
    •    Nummer der Kreditkarte
    •    Ablaufdatum der Kreditkarte
    •    CVC-Code der Kreditkarte
    •    Rechnungsadresse
    und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
    Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
    Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
    Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
    Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
    c)    Zahlung per PayPal
    Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal-Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
    d)    Zahlung mittels vorab eingezahlten Guthabens
    Abseits der elektronischen Verfahren über SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und PayPal kann der Kunde auch vorab im Stadtbus-Center (Treviris-Passage 15A, 54290 Trier) zu den geltenden Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr) Guthaben auf sein Nutzerkonto einzahlen (vor Ort, Bar oder mit Karte), um dies bei anschließenden Fahrtbuchungen in der App verwenden zu können. Mit der Zahlung des Guthabenbetrags gibt der Kunde sein Einverständnis dafür, dass der zuständige Mitarbeiter des Stadtbus-Centers ihm das Guthaben auf sein Nutzerkonto gutschreiben darf. Hierfür ist es notwendig, dass der Kunde dem Mitarbeiter Vor- und Nachname des Nutzerkontos mitteilt, um eine korrekte Buchung des Guthabens zu gewährleisten.
    Der eingezahlte Guthabenbetrag oder der verbleibende Teilbetrag eines zuvor eingezahlten Guthabens kann dem Nutzer auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die bei Einzahlung verwendete Zahlungsart ausgezahlt werden. Guthaben, welches dem Nutzer seitens der SWT aus Kulanzgründen oder im Rahmen sonstiger Aktionen zugewiesen wurde, bei dem es sich also nicht um käuflich erworbenes Guthaben handelt, ist von einer Auszahlung an den Nutzer jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Auszahlung von Guthaben ist nur so lange möglich, wie das Smart-Shuttle als Teil des Verkehrsangebots der SWT angeboten wird.

    8.    Kundenservice
    Bei Fragen zum On-Demand Service, zu den Tarifen, den Angeboten und den Beförderungsmöglichkeiten des Verkehrsverbundes Region Trier steht die SWT dem Kunden unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
    SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH
    Stadtbus-Center
    Tel.: 0651 717-273
    Fax: 0651 717-3379
    E-Mail an stadtbus@swt.de


    9.    Folgen bei Nichtzahlung
    (1)    Der Kunde verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Abbuchungstermin bereitzuhalten und die Angaben im Sinne der Ziffer 7 wahrheitsgemäß vorzuhalten. Die SWT hat das Recht, das Benutzerkonto ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren, sofern
    - ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden kann,
    - es zu einer sonstigen Störung des Vertragsverhältnisses kommt.
    (2)    Die SWT wird dem Kunden die Kontosperrung mitteilen, verbunden mit der Zahlungserinnerung und/oder gegebenenfalls der Aufforderung zur Datenänderung (siehe oben Ziffer 7). Textform (126 b BGB) ist hierbei ausreichend.
    (3)    Mit Ausgleich der offenen Forderungen (Zahlungseingang) bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten wird die Kontosperrung aufgehoben. Die Kontosperrung wird ebenfalls aufgehoben, soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat.
    (4)    Kosten, die der SWT infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird im Verzugsfall zudem eine Mahngebühr von EUR 3,- erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung nicht aus. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.


    10.    Deaktivierung und Sperrung des Kundenkontos
    (1)    Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für die App jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Löschung (Betätigung des Buttons "Konto löschen" in der App) oder auf Wunsch des Kunden durch einen Servicemitarbeiter der SWT (SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH, Ostallee 7-13, 54290 Trier). Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber den Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.
    (2)    Zur fristlosen Sperrung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung sind die SWT insbesondere berechtigt, wenn
    •    der Kunde die Bestimmungen dieser AGB (z.B. durch Manipulation von Tickets) oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Tickets gegen geltendes Recht verstößt,
    •    der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
    •    eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung des Vermögensverhältnisses des Kunden droht bzw. zu vermuten ist,
    •    ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für die Vertriebspartner wegen Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulation) unzumutbar ist.
    (3)    Mit Wirksamwerden der Deaktivierung bzw. Sperrung endet das Vertragsverhältnis bzgl. der Nutzung der App und der Kunde darf den Zugang für den Erwerb weiterer Tickets nicht mehr nutzen.
    (4)    Die SWT sind berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Deaktivierung/Sperrung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltefristen sämtliche im Rahmen der Nutzung entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.
    (5)    Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich in Textform an die SWT zu melden. Das Gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer) für die Nutzung der App. Bis zum Zugang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die SWT unterstützen den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Bestellung von Tickets sofort gesperrt wird.


    11.    Haftung
    (1)    Die SWT haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) sowie außerdem für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
    (2)    Dem Kunden ist bekannt, dass ihm ggf. Kosten für die Nutzung der ihm nach diesen AGB zur Verfügung gestellten Produkte entstehen können. Dies gilt insbesondere für die Kosten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der notwendigen Telekommunikation (z.B. Datenübermittlung über Mobilfunk). Die SWT und die mit ihr verbundenen Dienstleister übernehmen keine Kosten, welche dem Kunden mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der nach diesen AGB bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt insbesondere für Transaktionskosten von Kreditinstituten oder kreditkartenabrechnenden Stellen des Kunden, die durch Belastungen oder Gutschriften entstehen sowie für seine sämtlichen Kosten der Telekommunikation.
    (3)    Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erforderlich abgelaufen ist. Die Vertriebspartner übernehmen keine Schäden für Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen der Ticketshops ausgelöst werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SWT bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die SWT bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften im selben Umfang für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.


    12.    Datenschutz
    (1)    Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenverkaufs vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden für Zwecke der Durchführung des Ticketverkaufs verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung. Diese ist hier einsehbar.
    (2)    Die SWT ist darüber hinaus berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten für verkehrliche Zwecke (z.B. zur Bewertung der Nachfrageentwicklung auf bestimmten Verbindungen) auswerten.


    13.     Widerruf

    (1)    Kunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit der SWT zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH, Ostallee 7-13, 54290 Trier, Email: stadtbus@swt.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Sie können eine andere Widerrufserklärung auch in der App elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    (2) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


    14. Änderungen dieser AGB
    (1) Die SWT behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für den die On-Demand-Leistungen über die App nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn und soweit
    a) die Änderungen oder Ergänzungen nicht so weitreichend in die Grundlagen der rechtlichen Beziehung zwischen Vertriebspartner und Kunden eingreifen, dass sich dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Gunsten der Vertriebspartner verschiebt und die Position des Kunden nahezu entwertet wird, oder
    b) die Änderungen oder Ergänzungen durch behördliche Vorgaben oder Gesetzesänderungen erforderlich sind, oder
    c) die Änderungen oder Ergänzungen durch technische oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich sind. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderungen und den Stichtag ihrer Wirksamkeit unverzüglich informiert.
    (2)    Ebenso behalten sich die SWT Änderungen vor, soweit diese durch Vorgaben des Fördermittelgebers erforderlich werden. Der Kunde wird per E-Mail oder postalisch über Änderungen unverzüglich informiert.
    (3)    Die geänderten AGB werden mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil. Die Zustimmung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Wege. Auf diese Rechtsfolge wird der Vertriebspartner den Kunden bei Mitteilung über das Vorliegen von Änderungen der AGB besonders hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB nicht akzeptiert, ist ein Abschluss weiterer Fahrkartenkaufverträge über den Online-Shop und die App nicht mehr möglich, bereits gekaufte Fahrkarten können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.


    15.    Online-Streitbeilegungsplattform
    Die SWT weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus Buchungen von Fahrten aus der App zustande gekommenen Rechtsbeziehung oder über dessen Bestehen mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) sind, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeteiligungsgesetztes teilzunehmen.
    Unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung mit weiteren Informationen zur Verfügung. Die SWT nimmt nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
    Stattdessen können die Kunden die Schlichtungsstelle Nahverkehr SÖP unter Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr - söp (soep-online.de) kontaktieren.


    16.    Schlussbestimmungen
    (1)    Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).
    (2)    Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.
    (3)    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Trier. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der SWT vereinbart.
    (4)    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine Bestimmung als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und der restlichen AGB im Ganzen unberührt.



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